Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertaalservice Centipede
Hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer Zuid-Limburg unter der Nummer 14043210


Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen wird verstanden unter:

1.1 Der Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die dem Auftragnehmer einen Auftrag zur Ausführung von Arbeiten erteilt.

1.2 Der Auftragnehmer: Vertaalservice Centipede.


Artikel 2 - Allgemeines

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Zustandekommen, den Inhalt und die Erfüllung aller zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge und der damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistung.

2.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, dass diese unter Ausschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vertrag zwischen den Parteien gelten.


Artikel 3 - Offerten, Angebote

3.1 Die alleinige Abgabe einer gegebenenfalls in einer Offerte angedeuteten Preisangabe oder einer ähnlichen Mitteilung verpflichtet den Auftragnehmer nicht zum Abschluss eines Vertrages mit dem Auftraggeber.

3.2 Angebote des Auftragnehmers sind immer unverbindlich und können nur ohne Abweichung angenommen werden.


Artikel 4 - Auftrag

4.1 Ein Auftrag wird unter dem Vorbehalt angenommen, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, diesen innerhalb von fünf Werktagen nach Annahme des Auftrags zu retournieren. Der Auftragnehmer ist in einem solchen Fall nicht zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Ausführung der kraft des Vertrages zu erbringenden Leistung durch den Auftragnehmer seine volle Mitarbeit zu gewähren.

4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen beziehungsweise zu ermäßigen, wenn der Auftraggeber Änderungen an den ursprünglich vereinbarten Spezifikationen vornimmt.

4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

4.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu annullieren, sofern der Auftraggeber den Schaden vergütet, der dem Auftragnehmer hierdurch entstanden ist. Unter diesem Schaden wird auch verstanden die vom Auftragnehmer erlittenen Verluste und der entgangene Gewinn, und auf jeden Fall die Kosten, die der Auftragnehmer zur Vorbereitung bereits gemacht hat, einschließlich der reservierten Kapazität, gekaufter Materialien und in Anspruch genommener Dienstleistungen.


Artikel 5 - Preis

5.1 Wenn für die zu erbringende Leistung ein Worttarif gehandhabt wird, wird zur Berechnung des Preises von der Anzahl der Wörter (= Wörter, Zahlen, Abkürzungen usw. im weitesten Sinne) des Zieltextes ausgegangen, sofern nicht anders vereinbart.

5.2 Angegebene Preise sind ohne Umsatzsteuer und sonstige staatliche Abgaben.

5.3 Der Preis, den der Auftragnehmer für die von ihm zu erbringende Leistung angegeben hat, gilt ausschließlich für die Leistung gemäß den vereinbarten Spezifikationen.

5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, wenn der Auftraggeber schwer zu bearbeitenden Text, undeutliche Manuskripte, ungeeignete Computersoftware oder Dateien anliefert, welche den Auftragnehmer zu mehr Arbeit oder Mehrkosten zwingen als dieser bei Abschluss des Vertrages nach billigem Ermessen erwarten konnte. Die obige Aufzählung ist nicht limitativ.


Artikel 6 - Zahlungsfrist

6.1 Die Rechnung wird zugesandt, nachdem die Leistung erbracht und geliefert ist, und ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Beschwerden gegen eine Rechnung sind, ungehindert der Verpflichtung zur fristgemäßen Bezahlung, innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich und begründet einzureichen.

6.2 Bei nicht fristgemäßer Bezahlung innerhalb der gesetzten Frist ist der Auftraggeber im Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung durch den Auftragnehmer bedarf.

6.3 Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist, ist dieser wegen Verzögerung der Bezahlung des von ihm geschuldeten Betrages ab dem Tag des Verzugs die gesetzlichen Zinsen schuldig.

6.4 Zahlt der Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist, ist der Auftraggeber ferner zu einer vollständigen Vergütung sowohl außergerichtlicher wie gerichtlicher Inkassogebühren verpflichtet, einschließlich aller Kosten des Auftragnehmers, die Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros. Die außergerichtlichen Kosten werden angesetzt mit mindestens 15% der Hauptsumme mit Zinsen, mit einem Minimum von 150,00 €.


Artikel 7 - Art der Lieferung

7.1 Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an dem Ort, an dem der Auftraggeber seinen Beruf ausübt oder seine Firma betreibt.

7.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die von ihm erbrachte Leistung in Teilen zu liefern.

7.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Lieferung der kraft Vertrag vom Auftragnehmer erbrachten Leistung seine volle Mitarbeit zu gewähren. Der Auftraggeber ist auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er sich weigert, die zu erbringende Leistung entgegenzunehmen.

7.4 Jede Lieferung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung erfolgt unter dem Vorbehalt des Eigentums der materiellen Sachen, die mit der Lieferung verbunden sind. Das Eigentum geht dann auf den Auftraggeber über, wenn der Auftraggeber alles erfüllt hat, wozu er aufgrund des Vertrages verpflichtet ist, einschließlich Zinsen und Kosten.


Artikel 8 - Liefertermin

8.1 Ein vom Auftragnehmer angegebener Liefertermin hat, wenn nicht schriftlich und ausdrücklich vereinbart wurde, dass es ein äußerster Termin ist, lediglich einen unverbindlichen Tenor. Der Auftragnehmer ist, auch bei einem vereinbarten äußersten Termin, erst im Verzug, nachdem der Auftraggeber ihn in Verzug gesetzt hat.

8.2 Die Bindung des Auftragnehmers an den gegebenenfalls vereinbarten äußersten Liefertermin erlischt, wenn der Auftraggeber und der Auftragnehmer eine Änderung bei der Spezifizierung des Auftrags vereinbart haben. Die Parteien sind verpflichtet, in einem solchen Fall einen neuen Termin zu vereinbaren. Vereinbaren die Parteien keinen neuen Termin, so findet die Bestimmung in Abschnitt 8.1 Anwendung.

8.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den vereinbarten Termin zu ändern, wenn der Auftraggeber schwer zu bearbeitenden Text, undeutliche Manuskripte, ungeeignete Computersoftware oder Dateien anliefert, welche den Auftragnehmer zu mehr Arbeit oder Mehrkosten zwingen als dieser bei Abschluss des Vertrages nach billigem Ermessen erwarten konnte. Die obige Aufzählung ist nicht limitativ.

8.4 Der Auftraggeber ist bei Ausführung des Vertrages durch den Auftragnehmer verpflichtet, alles zu tun, was nach billigem Ermessen nötig oder erwünscht ist, um eine termingerechte Lieferung durch den Auftragnehmer zu ermöglichen.


Artikel 9 - Prüfung bei Lieferung

9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach der Lieferung in gebührender Eile zu prüfen, ob der Auftragnehmer dem Vertrag ordentlich nachgekommen ist und er ist ferner verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald sich für ihn das Gegenteil herausstellt. Der Auftraggeber hat diese Prüfung und die Mitteilung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung vorzunehmen.

9.2 Der Auftragnehmer ist immer berechtigt, eine ungenügende Leistung zu korrigieren, soweit die Beschwerden berechtigt sind und die zu verbessernden Textteile deutlich angegeben werden.

9.3 Die Erfüllung des Vertrages gilt für die Parteien als ordentlich, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, die Prüfung und die Mitteilung gemäß Absatz 1 dieses Artikels innerhalb der vorgegebenen Frist vorzunehmen.

9.4 Die Leistung des Auftragnehmers gilt in jedem Fall als ordentlich, wenn der Auftraggeber das Gelieferte bearbeitet oder verarbeitet hat, an Dritte geliefert hat, beziehungsweise in Gebrauch hat nehmen lassen, hat bearbeiten oder verarbeiten lassen oder an Dritte hat liefern lassen.


Artikel 10 - Urheberrecht

10.1 Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, behält sich der Auftragnehmer das Urheberrecht an der von ihm gelieferten Leistung vor.

10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegen Ansprüche wegen der Verletzung von Eigentums-, Patent- und Urheberrechten bezüglich der Ausführung des Vertrages zu schützen.


Artikel 11 - Geheimhaltung

11.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren.


Artikel 12 - Höhere Gewalt

12.1 Versäumnisse des Auftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages infolge Feuer, Unfall, Krankheit, Ausfuhrbeschränkungen, behördlicher Maßnahmen oder anderer Umstände, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss ausüben kann, werden als dem Auftragnehmer nicht anzurechnen betrachtet und geben dem Auftraggeber kein Recht auf Auflösung des Vertrages oder auf Schadenersatz.


Artikel 13 - Haftung, Gewährleistung

13.1 Außer im Falle des Vorsatzes oder des schweren Verschuldens ist der Auftragnehmer nicht für Schaden haftbar, in welcher Form auch immer, den der Auftraggeber und/oder Dritte erlitten haben. Jede Form der Haftung des Auftragnehmers erlischt in jedem Fall nach Ablauf von drei Monaten nach Erbringung und Lieferung der Leistung. Für den Fall der Haftung des Auftragnehmers kann höchstens Anspruch auf Vergütung des Deklarationswertes des Auftrags mit einem Maximum von 500,00 € erhoben werden.

13.2 Der Auftragnehmer haftet auch nicht für den Verlust und/oder die Beschädigung von Datenträgern, welcher Art auch immer, die ihm zur Erfüllung des Vertrages zur Verfügung gestellt worden sind.

13.3 Der Auftragnehmer ist nicht haftbar für Kosten oder Schäden, welcher Art auch immer und von wem auch erlitten, welche die Folge sind von Transport oder Versendung von Daten(Trägern), einschließlich der Lieferung der vertraglichen Leistung.

13.4 Wenn der Auftragnehmer für einen Schaden, für den er kraft des Vertrages bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht haftbar ist, von einem Dritten haftbar gemacht wird, leistet der Auftraggeber ihm gegenüber diesbezüglich völlige Gewähr und vergütet dem Auftragnehmer alles, was er an diesen Dritten zu zahlen hat.


Artikel 14 - Abweichung

14.1 Eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur gültig, wenn sie auf schriftliche Weise geschieht.

Artikel


15 - Schlichtung von Streitigkeiten

15.1 Streitigkeiten, die aus Anlass des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer entstehen sollten oder aber aufgrund weiterer zwischen ihnen geschlossener Verträge, die davon die Folge sind, sollen durch das dazu zuständige niederländische Gericht geschlichtet werden.


Artikel 16 - Anwendbares Recht

16.1 Auf den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet niederländisches Recht Anwendung.




Dieser deutsche Text ist eine Übersetzung. Bei Zweifeln oder Widersprüchlichkeiten gilt der niederländische Originaltext.